Erbenermittlungskanzlei Müller

Diskret. Professionell.
Weltweit.

Genealogische Forschung & Identifizierung unbekannter Erben zur Sicherung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche.

Kontakt Aufnehmen

Verborgene Wurzeln.
Gesicherte Rechte.

Die Erbenermittlungskanzlei Müller GmbH ist spezialisiert auf die Identifizierung unbekannter Erben im In- und Ausland. Mit fundierter genealogischer Forschung rekonstruieren wir komplexe Familienstrukturen und machen unentdeckte Erbberechtigte ausfindig.

Wir unterstützen Erben diskret und zielorientiert dabei, ihre rechtmäßigen Ansprüche nachzuweisen und ihr Erbe anzutreten. Dank unseres internationalen Partnernetzwerks bearbeiten wir auch grenzüberschreitende Nachlassfälle effizient.

Als verlässlicher Partner stehen wir Gerichten, Notaren und Privatpersonen zur Seite.

M

Erbenermittlung in Österreich

"Gemäß § 750 ABGB fällt ein Nachlass an den Staat (Heimfall), wenn keine erbberechtigten Personen festgestellt werden können."

Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen keine Erben ermittelt und deren Erbberechtigung nachgewiesen wird. In solchen Fällen ist eine sorgfältige und fristgerechte Erbenermittlung unabdingbar.

Unser Team recherchiert innerhalb der maßgeblichen Fristen nach möglichen gesetzlichen oder testamentarischen Erben. Wir arbeiten Familienverhältnisse auf, prüfen genealogische Zusammenhänge und beschaffen alle erforderlichen Urkunden. Unser oberstes Ziel: Bestehende Erbrechte zu klären und den Anspruch vor Eintritt des Heimfalls rechtlich nachvollziehbar zu dokumentieren.

Unsere Leistungen

I

Dokumente & Urkunden

Weltweite Recherche und Beschaffung aller notwendigen zivilstandsrechtlichen Dokumente zur Beweisführung.

II

Übersetzungen

Organisation von rechtssicheren, beglaubigten Übersetzungen von Dokumenten für den Nachweis der Erbenstellung.

III

Rechtliche Vertretung

Professionelle Vertretung und juristische Beratung durch unsere hochqualifizierten Partneranwälte.

IV

Risikofreies Honorar

Ermittlung auf unser eigenes Kostenrisiko. Eine Erfolgsprovision fällt erst bei Auszahlung des Nettonachlasses an.

Häufige Fragen

Kontaktaufnahme

Weshalb haben Sie mich kontaktiert?
Aufgrund unserer genealogischen Forschungen in einem aktuellen Nachlassfall gehen wir davon aus, dass Sie zu den gesetzlichen Erben gehören könnten. Wir kontaktieren Sie, um diese Möglichkeit zu verifizieren und Sie über Ihre potenziellen Ansprüche aufzuklären.
Durch wen wird der Erbenermittler beauftragt?
Erbenermittler werden in der Regel von Nachlasspflegern, Notaren, Gerichten oder Miterben beauftragt, wenn die gesetzlichen Erben unbekannt oder unauffindbar sind und der Heimfall an den Staat droht.
Was passiert, wenn ich Ihr Angebot nicht annehme?
Die Annahme unseres Angebots ist selbstverständlich freiwillig. Ohne professionelle Begleitung und Beweisführung besteht jedoch das hohe Risiko, dass Ihre Erbansprüche innerhalb der gesetzlichen Frist nicht anerkannt werden und der Nachlass an den Staat verfällt.

Kosten & Honorar

Wie berechnet sich die Höhe des Honorars?
Unser Honorar wird als prozentuale Erfolgsprovision berechnet. Diese bezieht sich ausschließlich auf den reinen Nettonachlasswert, der Ihnen nach Abzug aller anfallenden Nachlassverbindlichkeiten und Gebühren tatsächlich ausgezahlt wird.
Wer bezahlt die Leistungen Ihres Unternehmens?
Sie zahlen keine Vorschüsse. Unser Honorar wird erst und ausschließlich im Erfolgsfall aus dem realisierten Erbe beglichen.
Wer trägt die Kosten der Ermittlungen, wenn diese negativ verlaufen?
Wir arbeiten auf eigenes Kostenrisiko. Sollte sich herausstellen, dass Sie nicht erbberechtigt sind oder der Nachlass überschuldet ist, tragen wir sämtliche bis dahin entstandenen Ermittlungskosten. Für Sie entstehen keine Kosten.

Ablauf & Vermögen

Ich habe eine Vereinbarung geschlossen. Wie geht es weiter?
Wir beginnen umgehend mit der Beschaffung aller notwendigen Urkunden zur Dokumentation Ihrer Erbberechtigung, reichen diese über unsere Partneranwälte bei den zuständigen Stellen ein und halten Sie über jeden wesentlichen Schritt informiert.
Ist es möglich, dass der Nachlass überschuldet ist?
Dies prüfen wir vorab sorgfältig. Sollte sich im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass eine Überschuldung vorliegt, werden unsere Partneranwälte die notwendigen Schritte einleiten, um Sie vor Haftungen zu schützen (z.B. Erbausschlagung). Auch hierbei tragen Sie kein finanzielles Risiko bezüglich unseres Honorars.
Warum können Sie meine Erbquote noch nicht beziffern?
Die genaue Erbquote hängt von der Gesamtzahl der festzustellenden Erben ab. Da die genealogische Forschung oft noch nicht vollständig abgeschlossen ist, wenn wir die ersten potenziellen Erben kontaktieren, kann die finale Quote erst nach Abschluss aller Ermittlungen verbindlich errechnet werden.

Diskret in Verbindung treten

Ihre Ansprechpartner

Geschäftsführung

Manuel Müller

Telefon

0676 234 567 89

E-Mail

[email protected]

Kanzlei

Erbenermittlungskanzlei Müller GmbH
Schlossstraße 14 a
1010 Wien, Österreich